Projektförderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und bürgerschaftliche Initiativen, Jugend- und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Institutionen aus dem Ausland können Projektpartner, jedoch keine Antragsteller sein.
Wann können Anträge gestellt werden?
- bis spätestens drei Monate vor dem Projekttermin
Was müssen die Anträge beinhalten?
- ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie Formular zum Finanzierungsplan
- eine genaue Projektbeschreibung
- Angaben über Zeit, Ort, Programmablauf und den zu erwartenden Teilnehmerkreis der Veranstaltung
- genaue Angaben über die Finanzierung des Projektes und die zur Verfügung stehenden Eigen- bzw. Drittmittel
- Angaben über die Werbemaßnahmen (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
- ggf. Angaben über den/die Projektpartner
-Angaben zum Projekttermin und zum Förderzeitraum: der Förderzeitraum ist ein Zeitraum innerhalb dessen das Projekt vollständig abgewickelt werden soll; unter Projekttermin ist der Veranstaltungszeitpunkt/Zeitpunkt der Umsetzung der Hauptaktivität des Projektes zu verstehen.
- Der Verwendungsnachweis ist dem Kulturreferat mit allen Anlagen spätestens drei Monate nach Projektabschluss vorzulegen.
-Alle Unterlagen sind in einfacher Ausführung postalisch und in digitaler Form per E-Mail einzureichen. Als Eingangstermin zählt das Eingangsdatum der Unterlagen im Pommerschen Landesmuseum.
- Publizitätsvorschriften: Bei Endprodukten und Werbeträgern ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Zuwendungsgeber) hinzuweisen. Dafür sollen das Logo der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und der folgende Satz verwendet werden: „Gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“.
Die Antragsformulare finden Sie hier:
Formular Finanzierungsplan.doc
Erläuterungen zu Förderanträgen.pdf
Teilnehmerliste mit An- und Abreise.xls
Weitere Unterlagen:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendung zur Projektförderung (Anbest-P Bund)
Grundzüge der Vergabe
Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Verwendungsnachweis selbstrechnend
Verwendungsnachweis als auszufüllendes Formular
Belegliste selbstrechnend