STÖRTEBEKER
Grafische Arbeiten von Armin Münch zu der berühmten Piratenlegende aus dem Bestand des Pommerschen LandesmuseumsKabinettausstellungBereits seit seiner Kindheit begeisterte sich der spätere Zeichner und Illustrator Armin Münch (1930 – 2013) für das Meer. Nach der Lektüre von Willi Bredels 1950 erschienenen Roman „Die Vitalienbrüder“ und nach einem Urlaub auf Rügen, wo die Einheimischen ihm Störtebeker-Schlupfwinkel zeigten, begann Münch sich für die dramatische Piratenlegende des hier an der Küste tief verwurzelten Volkshelden Klaus Störtebeker zu interessieren und dessen Leben und Kampf in zahlreichen Zeichnungen, Radierungen und Holzschnitten darzustellen.
Anlässlich der Wiederaufführung von Kurt Barthels (KuBa) dramatischer Balladenfassung „Klaus Störtebeker“, die bereits unter der Regie von Hanns Anselm Perten 1959 unter freiem Himmel mit Hunderten von Menschen, Volks-und Berufskünstlern, mit Schiffen und Pferden vor der Naturkulisse des Großen Jasmunder Boddens in Ralswiek uraufgeführt wurde, entstand 1980 ein neuer Zyklus zum Thema, für den der Künstler im Auftrag des Bezirkes Rostock einundzwanzig lavierte Federzeichnungen schuf.
Gezeigt werden frühe Radierungen, Lithografien, Holzschnitte und das komplette 1980 erschienene Mappenwerk „Störtebeker“ nach den lavierten Federzeichnungen.
Mit diesem eigenständigen Werk innerhalb des Gesamtschaffens von Armin Münch gewährt das Pommersche Landesmuseum innerhalb der Reihe der Kabinettausstellungen erneut einen kleinen Einblick in die großzügige Schenkung, die es in den letzten Lebenstagen des Künstlers erhielt.
Die ausgestellten grafischen Blätter sind ein Zeugnis für die zeichnerische Vitalität Münchs und seine von Humanismus und sozialer Gerechtigkeit zutiefst geprägten lebenslangen menschlichen Haltung.
Mit den ihm gegebenen eigenen Ausdrucksmöglichkeiten, einen historischen Stoff aus dem Ausgang des 14. Jahrhunderts für die Gegenwart neu zu beleben, beweist er eindrucksvoll, dass er nicht zu Unrecht als einer der bedeutendsten zeitgenössischen Zeichner Mecklenburg-Vorpommerns galt.