Projektförderung

Das Kulturreferat ist Ansprechpartner für Antragstellende, die bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eine Förderung von Maßnahmen der kulturellen Breitenarbeit auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenengesetzes und der dazu von der Bundesregierung 2016 weiterentwickelten Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa beantragen wollen.

BKM Konzeption | PDF

Förderfähig sind Projekte der kulturellen Vermittlung, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen. Notwendig ist der thematische Bezug zu den historischen Regionen Pommern und/oder Ostbrandenburg. Nähere Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -formaten und -verfahren geben die „Erläuterungen zur Gewährung einer Projektförderung durch ein Kulturreferat als Bundeszuwendung zur Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)“.

Erläuterungen Projektförderung | PDF

Die Förderung ist über einen formalisierten Vordruck und diesen ergänzende Anlagen zu beantragen. Der Antrag muss neben einer Projektbeschreibung und Informationen zur antragstellenden Einrichtung auch folgende Angaben beinhalten: genauer Programmablauf mit Zeit- und Ortsangaben, Zielgruppen und Zielstellung. Der Antrag soll in deutscher Sprache verfasst, rechtsverbindlich unterschrieben und spätestens drei Monate vor dem geplanten Projektbeginn per E-Mail beim Kulturreferat eingereicht werden; ausnahmsweise ist auch die postalische Übersendung möglich.

Die Förderentscheidung trifft die Kulturreferentin unter bedarfsweiser Einbeziehung fachlicher Gutachten.

Die Gewähr der Förderung erfolgt über einen Zuwendungsvertrag zwischen dem Projektträger und dem Kulturreferat für Pommern und Ostbrandenburg, auf den die einschlägigen Vorschriften des Zuwendungsrechts anzuwenden sind. Auf die Förderung hat der Projektträger in geeigneter Weise hinzuweisen (Logos werden zur Verfügung gestellt). Eine zweckmäßige und erfolgreiche Verwendung der Fördermittel ist dem Kulturreferat nachzuweisen.

§ 96 BVFG

Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung

Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und bürgerschaftliche Initiativen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Institutionen aus dem Ausland können Projektpartner, jedoch keine Antragstellenden sein.

Wann können Anträge gestellt werden?

Anträge werden laufend entgegengenommen. Sie sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden.

Was müssen die Anträge beinhalten?

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie Formular zum Finanzierungsplan
  • eine genaue formlose Projektbeschreibung
  • Angaben über Zeit, Ort, Programmablauf und den zu erwartenden Teilnehmendenkreis der Veranstaltung. Der Standort der Projektumsetzung ist nicht an die Bezugsregion gebunden und kann im In- und Ausland sein.
  • genaue Angaben über die Finanzierung des Projektes und die zur Verfügung stehenden Eigen- bzw. Drittmittel
  • Angaben über die Werbemaßnahmen (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
  • ggf. Angaben über den/die Projektpartner
  • Angaben zum Projekttermin und zum Förderzeitraum: der Förderzeitraum ist ein Zeitraum, innerhalb dessen das Projekt vollständig abgewickelt werden soll; unter Projekttermin ist der Veranstaltungszeitpunkt/Zeitpunkt der Umsetzung der Hauptaktivität des Projektes zu verstehen.
  • Alle Unterlagen sind per E-Mail beim Kulturreferat einzureichen.
  • Bei Endprodukten und Werbeträgern ist in geeigneter Weise auf die Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Zuwendungsgeberin) hinzuweisen. Dafür sollen das Logo und der Zusatz „Gefördert von“ verwendet werden:  Das Logo wird dem*der Zuwendungsnehmer*in per E-Mail auf Anfrage zugeschickt.

Antragsdokumente:

Antrag

Ausgabenplan

Nebenbestimmungen