Besucherordnung

Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Museum und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Besucherordnung vertraut machen.

Öffnungszeiten

Das Pommersche Landesmuseum (plm) ist in den Monaten Mai bis Oktober dienstags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr und in den Monaten November bis April dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr sowie an allen gesetzlichen Feiertagen geöffnet. Der Klostergarten ist innerhalb der Öffnungszeiten in den Monaten Mai bis Oktober geöffnet. Das plm bleibt montags, an Heiligabend und zu Silvester geschlossen. Sonderregelungen aus begründetem Anlass behält sich das plm vor.

Führungen und Gruppenbesuche

Führungen für Einzelbesucher*innen finden zu den im Veranstaltungsprogramm und auf der Homepage angekündigten Uhrzeiten statt. Führungen für Gruppen sind nach Voranmeldung möglich. Zusätzlich zum Eintrittsentgelt wird für die Gruppe pauschal ein entsprechendes Führungsentgelt (siehe Gebührenordnung unter Eintrittspreise) erhoben. Die Teilnehmerzahl pro Gruppe ist auf max. 15 Personen begrenzt. Ist die Gesamtgruppe größer, wird eine Aufteilung vorgenommen und für jede Teilgruppe das entsprechende Führungsentgelt erhoben. Führungsentgelt und Eintrittsentgelt werden an der Kasse bzw. im Onlineticketverkauf auf der Homepage entrichtet. Für Führungen von Schulklassen und von anderen Studiengruppen werden als Eintritt pro Schüler*in/pro Teilnehmer*in der Preis für eine museumspädagogische Veranstaltung entrichtet. Angemeldete Gruppen haben Vorrang gegenüber selbst geführten Gruppen. Gruppen mit selbst organisierter Führung müssen ihren Ausstellungsbesuch mit der Museumsverwaltung abstimmen und von ihr bestätigen lassen.

Das Pommersche Landesmuseum ist Ausbildungs- und Forschungsstätte der Universität Greifswald. Die akademischen Veranstaltungen sind kostenfrei und werden mit der Museumsverwaltung abgestimmt.

Ablegen der Garderobe und Abgabe des Gepäcks

Um einer Beschädigung von Exponaten vorzubeugen, bitten wir die Besucher*innen, vor Eintritt in die Ausstellungsräume sperrige Gegenstände aller Art, Regenschirme, Wetterumhänge, nasse Bekleidungsstücke, Rucksäcke, Taschen/Handtaschenrucksäcke, Foto- und Filmausrüstungen größer als DIN A 4 (ca. 20 x 30 cm) mit einer maximalen Tiefe von ca. 15 cm an der Garderobe im Erd- bzw. Kellergeschoss des Hauptgebäudes abzugeben bzw. einzuschließen. Bitte befolgen Sie im Zweifelsfall die Anweisungen des Aufsichtspersonals. Die Aufbewahrung an der Garderobe erfolgt unentgeltlich. Mäntel müssen abgegeben werden oder angezogen bleiben. Kleidung darf im Ausstellungsbereich nicht über dem Arm getragen werden. Bei Veranstaltungen sind große Gepäckstücke an der Garderobe bzw. am Kassentresen abzugeben.

Für die Aufbewahrung von Wertgegenständen stehen den Besucher*innen im Bereich der Garderobe Schließfächer zur Verfügung. Diese werden von den Nutzer*innen eigenhändig bestückt und mit einer 1-€-Münze verschlossen. Der Schlüssel verbleibt während der Nutzung des Schließfaches bei den Nutzer*innen. Eine Haftung für Wertgegenstände in den Schließfächern oder in der Garderobe wird nicht übernommen.

Bei Verlust des Schlüssels sind 8,00 € als Ersatz zu entrichten.

Den Besucher*innen stehen leihweise Klapphocker zur Verfügung, die in die Ausstellungsräume mitgenommen werden dürfen.

Verhalten in den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen

Lehrer*innen, Gruppenleiter*innen und Erziehungsberechtigte sind für angemessenes Verhalten von Kindern und Jugendlichen verantwortlich und müssen sie ständig begleiten und beaufsichtigen. Kleinkinder sind von ihrer Begleitperson an der Hand zu halten. In den Ausstellungsräumen ist es nicht erlaubt zu essen, zu trinken und zu rauchen; auch das Mitführen von Ess- und Trinkwaren ist nicht gestattet. Die Besucher*innen haftet für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Genießen Sie Ihren Museumsbesuch in Ruhe; Ihr Mobiltelefon könnte dabei nicht nur Sie stören.

Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Werden Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, so kann den betreffenden Personen durch die Geschäftsführung des Pommerschen Landesmuseums oder deren Vertretung der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besucher*innen, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, kann Hausverbot erteilt werden.

Sicherung der Ausstellungsobjekte

Es ist nicht gestattet, Objekte zu berühren; Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten hervorzurufen. Tiere dürfen weder in Ausstellungsräume noch in andere Innen- und Außenanlagen mitgenommen werden. Die Geschäftsführung des Pommerschen Landesmuseums ist berechtigt, bei Diebstahlsalarm sämtliche Ausgänge zu schließen, nur den Haupteingang offen zu halten und dabei eine Kontrolle der Besucher*innen vorzunehmen.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen in Ausstellungsräumen und im Forum ist zu privaten Zwecken ohne Blitzlicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken und im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Fotografieren für kommerzielle Zwecke ist gebührenpflichtig (siehe Gebührenordnung Pommersches Landesmuseum).

Benutzung der Bibliothek und des Archivs

Für die Bibliothek und das Archiv gibt es eine eigene Benutzerordnung; der Zugang zum Archiv erfolgt nach Vereinbarung mit der Geschäftsführung.

Toiletten, Babywickelraum; Barrierefreiheit

Bitte haben Sie Verständnis, wenn unsere Toiletten nur Museumsbesucher*innen offenstehen. Das gesamte Museum ist barrierefrei. Im Erdgeschoss befindet sich eine rollstuhlgerechte Toilette. Für Eltern mit Babys und Kleinkindern steht im Erdgeschoss ein Babywickelraum zur Verfügung. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie am Kassentresen.

Fragen, Anregungen, Kritik

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Anregungen und Ihre Kritik in unserem Besucherbuch notieren. Für Ihre Fragen fühlt sich unser Personal gerne zuständig.

Inkrafttreten

Die Besucherordnung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Greifswald, 01. Januar 2022