Besucherordnung

Wir heißen Sie herzlich im Pommerschen Landesmuseum willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen und inspirierenden Aufenthalt. Mit der folgenden Besucherordnung möchten wir Sie über wichtige Regelungen informieren, die zu einem sicheren und entspannten Museumsbesuch für alle beitragen.

Öffnungszeiten

Das Pommersche Landesmuseum ist dienstags bis sonntags von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Der Klostergarten ist innerhalb dieser Öffnungszeiten in den Monaten Mai bis Oktober geöffnet.

Das Museum bleibt montags sowie an Heiligabend und Silvester geschlossen. Gesetzliche Feiertage sind in der Regel geöffnet. Aus besonderem Anlass können abweichende Öffnungszeiten gelten; entsprechende Regelungen behält sich das Museum vor.

Eintrittspreise

Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Gebühren entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Kasse oder der Website des Museums.

Führungen und Gruppenbesuche

Öffentliche Führungen für Einzelbesucherinnen und -besucher finden zu den im Veranstaltungsprogramm und auf der Website veröffentlichten Terminen statt.

Gruppenführungen sind nach vorheriger Anmeldung möglich. Zusätzlich zum Eintrittspreis wird pro Gruppe ein Führungsentgelt gemäß Gebührenordnung erhoben. Die maximale Gruppengröße beträgt 15 Personen. Größere Gruppen werden entsprechend aufgeteilt; für jede Teilgruppe fällt ein Führungsentgelt an.

Eintritts- und Führungsentgelte sind an der Kasse oder über den Online-Ticketverkauf zu entrichten. Für Schulklassen gilt der Tarif für museumspädagogische Veranstaltungen. Angemeldete Gruppen haben Vorrang vor selbst geführten Gruppen. Gruppen mit eigener Führung müssen ihren Besuch vorab mit der Museumsverwaltung abstimmen und bestätigen lassen.

Das Pommersche Landesmuseum ist Ausbildungs- und Forschungsstätte der Universität Greifswald. Akademische Veranstaltungen finden in Abstimmung mit der Museumsverwaltung statt und sind kostenfrei.

Garderobe und Gepäck

Zum Schutz der Ausstellungsobjekte bitten wir Sie, vor Betreten der Ausstellungsräume sperrige Gegenstände, Regenschirme, nasse Kleidung sowie Rucksäcke, Taschen und Foto-/Filmausrüstungen größer als DIN A4 (ca. 20 × 30 cm, max. 15 cm Tiefe) an der Garderobe im Erd- oder Kellergeschoss abzugeben oder einzuschließen.

Mäntel sind abzugeben oder anzuziehen; sie dürfen nicht über dem Arm getragen werden. Bei Veranstaltungen sind größere Gepäckstücke an der Garderobe oder am Kassentresen abzugeben. Im Zweifel folgen Sie bitte den Anweisungen des Aufsichtspersonals.

Die Nutzung der Garderobe ist unentgeltlich. Für Wertgegenstände stehen Schließfächer zur Verfügung, die mit einer 1-Euro-Münze verschlossen werden. Eine Haftung für Gegenstände in Garderobe oder Schließfächern wird nicht übernommen. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr von 8,00 € erhoben.

Klapphocker können kostenfrei ausgeliehen und in die Ausstellungsräume mitgenommen werden.

Verhalten in den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen

Lehrkräfte, Gruppenleitungen und Erziehungsberechtigte sind für das Verhalten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen verantwortlich und haben diese durchgehend zu beaufsichtigen. Kleinkinder sind an der Hand zu halten.

In den Ausstellungsräumen ist das Essen, Trinken und Rauchen nicht gestattet; das Mitführen von Speisen und Getränken ist ebenfalls untersagt. Bitte stellen Sie Mobiltelefone lautlos, um andere Besucherinnen und Besucher nicht zu stören.

Für Schäden, die durch eigenes Verhalten entstehen, haftet der jeweilige Besucher.

Aufsichtspersonal

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Besucherordnung oder bei Missachtung der Anweisungen kann der weitere Aufenthalt im Museum untersagt werden. In wiederholten Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Schutz der Ausstellungsobjekte

Die Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt werden; Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

In unmittelbarer Nähe der Exponate dürfen keine Gegenstände verwendet werden, die zu Beschädigungen führen könnten.

Tiere dürfen weder in die Ausstellungsräume noch in andere Innen- oder Außenanlagen mitgenommen werden. Bei Auslösung eines Diebstahlalarms ist das Museum berechtigt, Ausgänge zu schließen und eine Kontrolle der Besucherinnen und Besucher vorzunehmen.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren und Filmen in Ausstellungsräumen und im Forum ist zu privaten Zwecken ohne Blitzlicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken und im Rahmen der aktuellen Berichtserstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt. Fotografieren für kommerzielle Zwecke ist gebührenpflichtig (siehe Gebührenordnung Pommersches Landesmuseum).

Bibliothek und Archiv

Für die Bibliothek und das Archiv gelten gesonderte Benutzerordnungen. Der Zugang zum Archiv erfolgt nach vorheriger Vereinbarung mit der Geschäftsführung.

Serviceeinrichtungen und Barrierefreiheit

Die Toiletten stehen ausschließlich Museumsbesucherinnen und -besuchern zur Verfügung. Eine barrierefreie Toilette befindet sich im Erdgeschoss. 

Ein Babywickelraum befindet sich im Erdgeschoss; nähere Informationen erhalten Sie am Kassentresen.

Fragen, Anregungen und Kritik

Ihre Anregungen und Hinweise helfen uns sehr. Gern können Sie diese in unserem Gästebuch hinterlassen oder unser Personal ansprechen.

Inkrafttreten

Diese Besucherordnung tritt in ihrer aktualisierten Fassung in Kraft und ersetzt frühere Regelungen.

Greifswald, 30.03.2026